Aufsichtsrechtliche Meldungen
an die CSSF & Banque de Central
Mit unserem Meldeservice übernehmen wir für Sie die Meldungen über Ihre AIF und AIFM gegenüber den Aufsichtsbehörden in Luxemburg und sorgen dafür, dass Ihre regulatorischen Meldepflichten auch im Herzogtum effizient erfüllt werden und Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – das Management Ihres Portfolios.
Das regulatorische Meldewesen
für Sondervermögen in Luxemburg
Wie auch auf dem deutschen Finanzmarkt bilden die Meldungen gegenüber den Aufsichtsbehörden den Kern der Reportingpflichten in Luxemburg. Die Meldungen an CSSF und Banque de Central sind breitgestreut und richten sich an unterschiedliche Fonds- und Gesellschaftstypen. Neben den inhaltlichen Fragestellungen zum Datenmaterial gilt es dabei umso mehr auch den Blick für die notwendigen Anforderungen zu erlangen bzw. zu behalten.
In diesem Kontext bietet es sich um so mehr an, einen Full-Service in Anspruch zu nehmen.
Unser Meldeservice für Sie: Einfach und effizient.
Wenn auch Sie den inhaltlich-fachlichen Aufwand im Setup und laufenden Betrieb minimieren möchten und ihren Fokus (wieder) auf das Asset- und Portfoliomanagement legen wollen, dann sollten Sie unseren Fund-Reporting-Service für das Luxemburgische Aufsichtsregime nutzen.
Folgende Leistungen übernehmen wir für Sie
Ihre Vorteile im Überblick
Des Weiteren bieten wir auch weitere Meldeleistungen an: beispielsweise die Meldungen an WM-Datenservice (EDDY-Schnittstelle), Meldungen nach VAG und Solvency II (inkl. SCR und Marktpreisen) oder an die Sparkassenschnittstelle. Ein Großteil der dazu benötigten Daten liegt durch das aufsichtsrechtliche Meldewesen bereits vor. Diese Daten können entsprechend einfach für die weiteren Outputs verarbeitet werden.